Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Pebble Entertainment GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen – Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Käufer und der Pebble Entertainment GmbH, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertrag schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Pebble Entertainment zur Ausführung der Kaufverträge getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von Pebble Entertainment schriftlich niedergelegt.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von Pebble Entertainment sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die in Drucksachen (zum Beispiel Preislisten, Prospekte), in Kostenvoranschlägen, auf elektronischen Datenträgern oder auf Internet Seiten von Pebble Entertainment enthaltenen Angaben und die zu seinem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sonstige technische Daten sowie genannte oder in Bezug genommene DIN-,VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3 Aufträge des Käufers binden Pebble Entertainment erst nach deren schriftlicher Bestätigung.

2.4 Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann Pebble Entertainment dieses innerhalb von 4 Wochen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware annehmen.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten für die Belieferung „ab Werk“, inklusive Verpackung, Fracht und Porto. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2 Die Kaufpreise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Pebble Entertainment über den Betrag verfügen kann. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sie gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind von ihm sofort zu zahlen. Die Ablehnung von Wechseln behält sich Pebble Entertainment ausdrücklich vor. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet Pebble Entertainment nicht.

3.3 Abweichend von §284 Abs. 3 Satz 1 BGB wird vereinbart, dass der Käufer in Verzug gerät, wenn die Kaufpreisforderung fällig ist und der Käufer auf eine Mahnung, eine Leistungsklage oder einen Mahnbescheid nicht zahlt. Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Käufer ohne Mahnung sofort in Verzug, wenn er nicht termingerecht leistet. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Pebble Entertainment berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Pebble Entertainment ist zulässig. In Falle des Verzugs werden auch alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung des Käufers durch Pebble Entertainment bedarf.

3.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder von Pebble Entertainment anerkannt wurden. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Pebble Entertainment ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken abzutreten.

3.6 Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderungen von pebble Entertainment durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen Pebble Entertainment, sämtliche zugunsten des Lieferanten bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

3.7 Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt ausdrücklich als vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die Pebble Entertainment durch den Zahlungsverzug des Käufers entstehen, zu Lasten des Käufers gehen.


4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Lieferfristen und -termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Der Beginn der von Pebble Entertainment angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Käufer die ihm obliegenden Verpflichtungen wie zum Beispiel Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Pebble Entertainment die Verzögerung zu vertreten hat.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von Pebble Entertainment verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, Hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Die Lieferfrist verzögert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Pebble Entertainment nicht verschuldet hat, zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Verzögerung in der Herstellung von Zulieferteilen, Betriebsstörungen, Ausbleiben der Leistungen von Zulieferern, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblichen Einfluss haben. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Derartige Umstände sind von Pebble Entertainment auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Pebble Entertainment wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände so bald wie möglich mitteilen.

4.3 Falls Pebble Entertainment schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihr eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei Pebble Entertainment oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist mit deren Ablauf – mit Ablehnungsandrohung zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Pebble Entertainment haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von §361 BGB oder von §376 HGB ist.

4.5 Pebble Entertainment haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Pebble Entertainment zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Pebble Entertainment zuzurechnen. Die Haftung von Pebble Entertainment ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.6 Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes zu verlangen.

4.7 Pebble Entertainment ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.8 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Pebble Entertainment berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Ware nicht nach und steht Pebble Entertainment deshalb ein Schadensersatzanspruch zu, so kann Pebble Entertainment 15% des vereinbarten Kaufpreises (ohne MwSt.) ohne Nachweis als Schaden geltend machen. Der Betrag ist höher anzusetzen, wenn Pebble Entertainment einen höheren Schaden nachweist. Der Betrag ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer Pebble Entertainment nachweist, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


5. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

5.1 Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit von Pebble Entertainment. Pebble Entertainment wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

5.2 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von Pebble Entertainment nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

5.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert Pebble Entertainment die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

5.4 Auf Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten die Sendung durch den Lieferanten gegen alle versicherbaren Risiken versichert.


6. Gewährleistung/Haftung

6.1 Der Käufer hat die empfangene neue Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit, Transportschäden, Mängel, Beschaffenheit und Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Transportschäden hat der Käufer unverzüglich durch schriftliche Anzeige an Pebble Entertainment zu rügen. Verdeckte Mängel sind Pebble Entertainment von dem Käufer unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen.

6.2. Gewährleistungsrechte eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB (Ziff. 6.1) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß §377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag, so wird die Pebble Entertainment die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Pebble Entertainment stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Unternehmer nicht verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwaren ein Jahr ab Gefahrübergang.

6.3 Darüber hinaus gilt bei der Nutzung von Produkten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist für Fehler, die durch schlechte Empfangsqualität, durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bedingt sind. Beeinträchtigung des Empfangs und des Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen, Schäden durch vom Käufer eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien, durch ausgelaufene Batterien, Mängel wie z. B. durch verschmutzte Magnetknöpfe, Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung der Ware bei dem Vertragspartner bzw. Abnahme der Ware durch den Vertragspartner.

6.5 Pebble Entertainment ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffanspruch entgegengehalten wird. Pebble Entertainment ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von Pebble Entertainment auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel nicht rechtzeitig gem. Ziffer 6.1 gerügt hat.

6.6 Die Verpflichtung gemäß Ziff. 6.5 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von Pebble Entertainment herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung gemäß Ziff. 6.5 ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

6.7 Pebble Entertainment haftet unbeschadet der Regelungen in Ziffer 4 dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Pebble Entertainment oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Pebble Entertainment beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Soweit Pebble Entertainment bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Pebble Entertainment auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet Pebble Entertainment allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6.8 Pebble Entertainment haftet auch für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für den Fall, dass der Vertragspartner Unternehmer ist, wird im Falle der einfachen Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz gehaftet, soweit sich nicht aus 6.9 oder 6.10 etwas anderes ergibt.

6.9 Pebble Entertainment haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Pebble Entertainment haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Pebble Entertainment im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung Pebble Entertainment für ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen sind.

6.10 Eine weitergehende Haftung von Pebble Entertainment ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Pebble Entertainment ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pebble Entertainment.

6.11 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn Pebble Entertainment vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, sowie im Fall von Pebble Entertainment verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Pebble Entertainment behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren/Liefergegenständen bis zur restlosen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – aller seiner Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware); hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für seine Saldoforderung.

7.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen hierüber durch dritte Hand hat er Pebble Entertainment unverzüglich davon zu benachrichtigen. Zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware ist der Besteller nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Pebble Entertainment ab. Pebble Entertainment ermächtigt den Käufer widerruflich, die an Pebble Entertainment abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an Pebble Entertainment zu bewirken, als noch Forderungen von Pebble Entertainment gegen den Käufer bestehen.

7.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für Pebble Entertainment vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Pebble Entertainment nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Pebble Entertainment das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Pebble Entertainment nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Pebble Entertainment das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Pebble Entertainment anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Pebble Entertainment.

7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von Pebble Entertainment hinweisen und Pebble Entertainment unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Pebble Entertainment die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

7.5 Falls der Käufer oder ein Dritter die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein Insolvenzverfahren gegen den Besteller gerichtlich eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, ist der Pebble Entertainment berechtigt, die Be- und Verarbeitung und die Veräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen sowie vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

7.6 Pebble Entertainment verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers oder eines Gläubigers des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; Pebble Entertainment obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz von Pebble Entertainment. Pebble Entertainment ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.

8.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.


9. Schlussbestimmung

9.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung von Pebble Entertainment abzutreten.

9.2 Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

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